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Genehmigte Fortbildungen zum Erhalt des BLV-Ausbilderausweises

Erhalt und Verlängerung der BLV-Ausbilderausweise

Der BLV-Ausbilderausweis ist fünf Jahre gültig und wird erneuert, wenn innerhalb dieser fünf Jahre mindestens drei Fort-/Weiterbildungen besucht wurden, die bei der Verlängerung nachgewiesen werden müssen (Eintrag der Genehmigungsnummer im Ausweis oder Teilnahmebescheinigung mit Genehmigungsnummer). Der Ausweis kann im Ablaufjahr bzw. spätestens bis zum Ende des Folgejahres verlängert werden.

FÜR LÄNGER ABGELAUFENE AUSWEISE GILT FOLGENDE
REGELUNG

Ist der Ausweis bereits mehr als 1 bis max. 3 Jahre abgelaufen muss der Antragsteller zusätzlich zu den generell erforderlichen 3 Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen, dass er nach Ablauf des Ausweises einen der beiden Ausbilderseminare Grundkurs A oder B besucht hat. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Ist der Ausweis bereits mehr als 3 bis max. 5 Jahre abgelaufen muss der Antragsteller zusätzlich zu den generell erforderlichen 3 Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen, dass er nach Ablauf des Ausweises beide Ausbildungsseminare Grundkurs A und B besucht hat. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Ist der Ausweis bereits mehr als 5 Jahre abgelaufen verfällt der Ausweis und kann nicht mehr verlängert werden. Der Antragsteller muss die komplette Ausbildung mit Prüfung neu durchführen.

ZUR VERLÄNGERUNG IST DER AUSWEIS ZU SENDEN AN

BSA des BLV, Konrad Ostermeier, Planer Str. 183, 95695 Mähring
zu senden unter Hinzufügung von:

  • frankiertem und adressiertem Rückkuvert
  • Antrag unterzeichnet vom Ausbilder und Vereinsvorstand
    zur Verlängerung (Download BLV-HP)
  • Ausbilderausweis im Original mit den eingetragenen
    Fortbildungen oder ersatzweise mit Teilnahmebestätigung

Fortbildungen der Vereine und Kreisgruppen zum Erhalt der Ausbilderausweise

Fortbildungen zur Verlängerung der Ausbilderausweise können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie in BLV-Vereinen oder in genehmigten BLV-Seminaren durchgeführt werden. Die Genehmigung erteilen die BLV-Spartenobleute der jeweiligen Sportart bzw. der BSA bei Seminaren, die keiner Sportart zugeordnet werden können. Die BLV-Obleute sprechen sich mit dem Veranstalter ab und teilen dem BSA die Genehmigung des Seminars mit, unter Angaben von: Ort/Verein; Datum; Referent; Inhalt des Seminars – Einladungsschreiben im .pdf-Dateiformat beifügen. Sie und der veranstaltende Verein erhalten dann eine Genehmigungsnummer zum Seminar, diese wird vom Referenten oder Vorstand/Veranstalter im Ausbilderausweis eingetragen und unterzeichnet. Zusätzlich, oder wenn jemand dies wünscht, kann auch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, auf der die Genehmigungsnummer ebenfalls eingetragen wird. Nach dem Seminar wird eine Teilnehmerliste im .pdf- Format an den BSA gesandt, die Name, Vorname, Verein, Mitgliedsnummer und Ausbilderausweisnummer der Teilnehmer enthält. In diese sind alle Seminarteilnehmer einzutragen, die BLV-Mitglieder sind.

Genehmigte Seminare

BLV-Seminare/Fortbildungen